Freitag, 24. Oktober 2025

Kalterer See: Jetzt ist die Andreaus-Klage da

Er hat es angekündigt und jetzt ist es soweit: Der Verbraucherschutzverein Robin mit Geschäftsführer Walther Andreaus hat am heutigen Freitag beim Verwaltungsgericht (TAR) in Bozen offiziell Klage gegen das Land Südtirol und die Gemeinde Kaltern eingereicht. Ziel ist es, den freien und ungehinderten Zugang zum Kalterer See gerichtlich durchzusetzen.

Der aktuelle freie Seezugang am Kalterer See. - Foto: © Gemeinde Kaltern

Das Thema sorgt seit Jahrzehnten für Diskussionen. Zwischen Land und Gemeinde habe es laut Verbraucherschutz Robin wiederholt politische Auseinandersetzungen gegeben, ohne dass eine Lösung im Interesse der Bürger erzielt worden sei. Bereits im Juni hatte der Verein Landeshauptmann Arno Kompatscher und den Bürgermeister von Kaltern abgemahnt und eine Frist gesetzt – ohne Reaktion (Hier lesen Sie mehr dazu).

Walther Andreaus - Foto: © DLife



Vor zwei Jahren startete Robin eine Petition, die von mehr als 7.300 Personen unterzeichnet wurde. Auch dieser Appell blieb ohne konkrete Folgen. „Es ist untragbar, dass ein öffentliches Gut wie der Kalterer See de facto nur einem kleinen Kreis vorbehalten bleibt. Wenn vier Leute auf dem sogenannten öffentlichen Steg liegen, ist er voll – das kann kein ernst gemeinter Zugang für die Bevölkerung sein“, sagt Walther Andreaus.

Rechtliche Argumente

Der Verein sieht in der aktuellen Situation mehrere Rechtsverstöße.

Missachtung öffentlichen Guts: Laut Robin werde weder das Zivilgesetzbuch, das den freien Zugang zu öffentlichen Gewässern vorsieht, noch das Südtiroler Naturschutzgesetz, das das Recht auf Naturgenuss garantiert, eingehalten.

Verstoß gegen EU-Recht: Die Vergabe von Seezugängen und Stegen sei ohne öffentliche Ausschreibung erfolgt, was gegen die Grundsätze von Transparenz und Gleichbehandlung verstoße.

„Wir haben alle rechtlichen Schritte ausgeschöpft. Da unsere Aufforderungen unbeachtet blieben, mussten wir nun Klage einreichen“, so Andreaus. Die Klage wird von den römischen Anwälten Cerniglia, Caponi und Montanari vertreten.

Finanzierung und Zielsetzung

Die Kosten des Verfahrens belaufen sich laut Robin auf rund 30.000 Euro. Der Verein führt daher eine Spendenkampagne fort, bislang seien rund zehn Prozent der Summe gedeckt. „Der freie Zugang zum See geht uns alle an. Wir kämpfen nicht für eine Minderheit, sondern für ein Grundrecht – und dafür brauchen wir breite Unterstützung“, betont Andreaus.

Robin fordert einen kostenlosen, ungehinderten Zugang zum Kalterer See für alle Bürger – im Einklang mit Verfassung, EU-Recht und den Landesgesetzen ( Hier lesen Sie das Interview mit Walther Andreaus dazu).

stol

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