Auf symbolischer Ebene sei das zwar ein Fortschritt, in der Praxis sei die Wirkung jedoch begrenzt. Die Zugangskriterien seien derart restriktiv, dass die große Mehrheit jener Menschen ausgeschlossen werde, die Familienangehörige pflegt. „Dabei handelt es sich überwiegend um Frauen, die gezwungen sind, Einkommen und berufliche Perspektiven aufzugeben und später Schwierigkeiten haben, wieder in den Arbeitsmarkt zurückzukehren“, meint Unterberger.
Die Senatorin hofft, dass das Gesetz im weiteren Werdegang noch verbessert wird. „Andernfalls droht es, lediglich eine verpasste Chance zu bleiben“, sagt sie.

