„Das Inkrafttreten der neuen europäischen Verordnung hat zu einer Diskrepanz im Register für staatliche Beihilfen geführt“, erklärt Galateo. „Um die Gewährung von Beiträgen für anhängige Anträge zu ermöglichen, war es notwendig, einen Beschluss zu fassen, mit dem die Gewährung von Zuschüssen für die Digitalisierung von Kleinstunternehmen auch im Rahmen der neuen De-minimis-Verordnung genehmigt wird. Damit wird die lokale Wirtschaft und die Unternehmen in unserem Gebiet konkret unterstützt“, sagt der Landesrat.
Dienstag, 5. August 2025
Kleinstunternehmen: Förderung der Digitalisierung sichergestellt
Die Landesregierung hat heute die Kriterien für die Beantragung von Zuschüssen für die Digitalisierung von lokalen Kleinunternehmen angepasst.
Kleinstunternehmen können weiterhin einen finanziellen Beitrag für die Digitalisierung nutzen. - Foto: © LPA/Claudia Corrent
Der Beschlussvorschlag des Landesrates für wirtschaftliche Entwicklung, Marco Galateo, war notwendig gewesen, um ein Problem bei der Verwaltung einiger Anträge auf finanzielle Unterstützung für die Digitalisierung von Kleinstunternehmen zu lösen. Die De-minimis-Verordnung war durch die EU-Verordnung 2023/2831 ersetzt worden.
„Das Inkrafttreten der neuen europäischen Verordnung hat zu einer Diskrepanz im Register für staatliche Beihilfen geführt“, erklärt Galateo. „Um die Gewährung von Beiträgen für anhängige Anträge zu ermöglichen, war es notwendig, einen Beschluss zu fassen, mit dem die Gewährung von Zuschüssen für die Digitalisierung von Kleinstunternehmen auch im Rahmen der neuen De-minimis-Verordnung genehmigt wird. Damit wird die lokale Wirtschaft und die Unternehmen in unserem Gebiet konkret unterstützt“, sagt der Landesrat.
„Das Inkrafttreten der neuen europäischen Verordnung hat zu einer Diskrepanz im Register für staatliche Beihilfen geführt“, erklärt Galateo. „Um die Gewährung von Beiträgen für anhängige Anträge zu ermöglichen, war es notwendig, einen Beschluss zu fassen, mit dem die Gewährung von Zuschüssen für die Digitalisierung von Kleinstunternehmen auch im Rahmen der neuen De-minimis-Verordnung genehmigt wird. Damit wird die lokale Wirtschaft und die Unternehmen in unserem Gebiet konkret unterstützt“, sagt der Landesrat.
lpa
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