Samstag, 28. März 2026
Klettersteige und Klettergärten: Haftung wird klar geregelt
Einige Klettersteige in Südtirol befinden sich auf Privatgrund, ebenso zahlreiche Klettergärten und Bouldergebiete: Dies führt bei den Grundbesitzern wie etwa den Bauern zu Bedenken wegen einer möglichen Haftung bei Unfällen. Manche Grundeigentümer drohten sogar damit, Klettergärten und Klettersteige zu sperren, berichtet AVS-Obmann Georg Simeoni.
Für Klettergebiete soll klar definiert werden, wer der Betreiber ist und wer bei etwaigen Schadenersatzforderungen in die Verantwortung genommen werden kann. Dazu gibt es nun Mustervereinbarungen. SBB
hof
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