Für die Südtiroler Landesregierung sei dieser Schritt von besonderer Bedeutung. Landeshauptmann Arno Kompatscher spricht von einer „konsolidierten Vorgangsweise“, die über den aktuellen Anlass hinausweist.
Pariser Vertrag bleibt politisch und rechtlich weiterhin zentral
„Im Völkerrecht spricht man von einer Staatenpraxis, die als Beleg dafür dienen kann, dass der Pariser Vertrag weiterhin von beiden Seiten als völkerrechtliche Grundlage der Südtirol-Autonomie anerkannt wird“, so Kompatscher. Daraus leite sich ab, dass Österreich als Vertragspartner weiterhin eine Schutzfunktion hinsichtlich der Einhaltung des Abkommens innehat.QUIZ: Wie gut kennen Sie sich aus mit der Südtiroler Autonomie? Testen Sie Ihr Wissen:
Die aktuelle Entscheidung Wiens werde daher nicht nur als Zustimmung zu einer konkreten Reform gewertet, sondern auch als Bestätigung der internationalen Verankerung der Südtirol-Autonomie. Der sogenannte Pariser Vertrag – das grundlegende Abkommen zwischen Italien und Österreich zur Regelung der Südtirol-Frage – bleibt damit politisch und rechtlich weiterhin zentral.
Beobachter sehen in der Haltung Österreichs einen Ausdruck stabiler bilateraler Beziehungen sowie ein Signal der Kontinuität in einer Frage, die historisch und politisch von hoher Sensibilität geprägt ist. Zugleich eröffnet die Reformdebatte Spielräume für eine Weiterentwicklung der Autonomie innerhalb des bestehenden rechtlichen Rahmens.
Mit dem angekündigten Abschluss des Notenwechsels dürfte das Verfahren in eine nächste Phase treten – mit Rückendeckung aus Wien.

