Das Abkommen sieht vor, finanzielle Einbußen auszugleichen, die den Sonderautonomien durch neue staatliche Steuerregelungen entstehen. Ausgangspunkt war das Staatshaushaltsgesetz 2025 – 2027 gewesen, das für Südtirol geringere Steuereinnahmen vorsieht. Nach dem Autonomiestatut stehen dem Land neun Zehntel der im Land eingehobenen Steuern zu. Ändert der Staat die Steuersätze und entstehen dadurch Mindereinnahmen, wird künftig durch das neue Abkommen ein finanzieller Ausgleich sichergestellt.
Einvernehmensprinzip als zentraler Punkt
Ein zentraler Punkt der Verhandlungen war laut Landeshauptmann Kompatscher das Einvernehmensprinzip: Mit dem Abkommen kann der Staat steuerliche Maßnahmen mit Auswirkungen auf Südtirol nur mit Zustimmung des Landes umsetzen. „Damit stärken wir nicht nur unsere finanzielle Autonomie, sondern sichern auch das Mitspracherecht des Landes bei allen entscheidenden Steuerfragen. Zudem können wir finanzielle Nachteile frühzeitig und einvernehmlich ausgleichen. Auch die Bürgerinnen und Bürger profitieren von den Steuersenkungen. Sie müssen weniger Steuern bezahlen“, betont Kompatscher.Die Vereinbarung war von den Vertreterinnen und Vertretern der Sonderautonomien am 12. Dezember unterzeichnet worden. Mit dem Beschluss der Landesregierung vom 19. Dezember bestätigte Südtirol die Unterzeichnung durch den Landeshauptmann und setzte das Abkommen formell in Kraft.

