Mit den nun genehmigten Richtlinien werden diese Angebote wieder ausdrücklich berücksichtigt. Soziallandesrätin Rosmarie Pamer betont: „Familien brauchen verlässliche Strukturen im Alltag. Mit der gesicherten Finanzierung und klaren Qualitätskriterien stärken wir gezielt die Nachmittagsbetreuung und entlasten Eltern.“
Qualifizierte sozialpädagogische Betreuung am Nachmittag
Die geförderten Projekte richten sich an Kinder und Jugendliche zwischen drei und 15 Jahren, bei Beeinträchtigung bis 18 Jahre. Sie finden an Schultagen am Nachmittag statt und bieten eine qualifizierte sozialpädagogische Betreuung, zum Beispiel bei den Hausaufgaben oder in kreativen, sportlichen und sozialen Aktivitäten. Voraussetzung ist, dass die Angebote pädagogisch fundiert sind, sich am Bedarf der Familien vor Ort orientieren und allen Interessierten offen stehen.Zudem müssen die Projekte außerhalb der Unterrichtszeit stattfinden, mit Gemeinden oder Bezirksgemeinschaften sowie mit den Schulen oder Kindergärten abgestimmt sein und regelmäßig angeboten werden. Durchgeführt werden sie von qualifiziertem Fachpersonal, das eine kontinuierliche Betreuung gewährleistet.
Im laufenden Schuljahr 2025/2026 werden über die Familienagentur 129 Projekte der Nachmittagsbetreuung in rund 40 Gemeinden unterstützt. Die Ansuchen dafür wurden von 99 Trägerorganisationen eingereicht. Die Maßnahmen leisten einen wichtigen Beitrag, um Familie und Beruf besser vereinbaren zu können und fördern gleichzeitig die persönliche und soziale Entwicklung der Kinder und Jugendlichen.
Für das Jahr 2026 sind dafür 5,5 Millionen Euro vorgesehen. Gemeinden sowie gemeinnützige Organisationen wie Vereine oder Genossenschaften können ab Mai und innerhalb 31. August bei der Familienagentur um Beiträge für Nachmittagsbetreuungsprojekte ansuchen.

