Die neue Richtlinie sieht auch Maßnahmen zur Verhütung aller Arten von Gewalt gegen Frauen vor und legte neue Standards für den Schutz, die Unterstützung und den Zugang für Opfer zur Justiz fest, stellt Gebhard grundsätzlich ein positives Urteil aus.
Tatbestand der Vergewaltigung nicht einheitlich geregelt
Enttäuschend und nicht nachvollziehbar sei aber, so Gebhard, dass es nicht gelungen ist, auch den Tatbestand der Vergewaltigung einheitlich zu regeln. Leider hat es hierfür nicht die erforderliche Mehrheit gegeben.Zum Schutz der Frauen wäre es aber wichtig gewesen, dass das Prinzip „Ja heißt Ja“, d.h. eine Frau muss der sexuellen Handlung deutlich zustimmen, sonst handelt es sich um sexualisierte Gewalt -, so wie es in Schweden und in Spanien bereits gilt, in die Neuregelung aufzunehmen, ist doch eine Vergewaltigung einer der härtesten Formen von Gewalt gegen Frauen.
Die Richtlinie muss noch vom europäischen Parlament genehmigt werden, die Mitgliedstaaten haben nach Inkrafttreten drei Jahre Zeit, die Vorgaben umzusetzen.