Donnerstag, 1. April 2021
Neue Musterbauordnung schafft Einheit unter 116 Südtiroler Gemeinden
Erstmals verfügt Südtirol über eine landesweite Musterbauordnung. Sie bildet die Grundlage für die Gemeindebauordnungen und Gemeindekommissionen für Raum und Landschaft, die bis 1. Juli stehen müssen.
Bis 1. Juli 2021 haben die Gemeinden (im Bild Kurtatsch) Zeit, um ihre Gemeindebauordnungen an die Musterbauordnung anzupassen und die neuen Gemeindekommissionen zu ernennen. - Foto: © LPA/Pixabay
lpa
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