Donnerstag, 11. Dezember 2025

Neues Gesetz stärkt Dreisprachigkeit

Die Weichen für die Beibehaltung der Dreisprachigkeit an der Freien Universität Bozen hat der Senat nun mit einem neuen Gesetzestext gestellt.

Die Uni Bozen setzt weiter auf Dreisprachigkeit. - Foto: © Alexander Erlacher

„In Zukunft können auch habilitierte Personen ohne Lehrstuhl aus dem deutschen Ausland an die Universität Bozen berufen werden. Dies im Rahmen von 10 Prozent der gesamten Lehrbeauftragten“, erklärt Senatorin Julia Unterberger. Die Universität Bozen zeichne sich durch ihren Dreisprachigkeitsansatz sowohl in der Lehre als auch in der Forschung aus.

Bisher sei es aufgrund der geltenden Vorgaben schwierig gewesen, effektiv Lehrpersonal aus dem Ausland zu berufen. Das habe daran gelegen, dass die Berufung nur dann möglich war, wenn sie an ausländischen Universitäten Positionen innehatten, die den italienischen Professuren (erster und zweiter Ebene) entsprechen.

Das falle nun dank dieser neuen Regelung weg. Die genauen Voraussetzungskriterien sollen mit Durchführungsbestimmungen des Ministeriums festgelegt werden.

stol

Alle Meldungen zu:

Kommentare
Kommentar verfassen
Bitte melden Sie sich an um einen Kommentar zu schreiben
senden