Bisher sei es aufgrund der geltenden Vorgaben schwierig gewesen, effektiv Lehrpersonal aus dem Ausland zu berufen. Das habe daran gelegen, dass die Berufung nur dann möglich war, wenn sie an ausländischen Universitäten Positionen innehatten, die den italienischen Professuren (erster und zweiter Ebene) entsprechen.
Das falle nun dank dieser neuen Regelung weg. Die genauen Voraussetzungskriterien sollen mit Durchführungsbestimmungen des Ministeriums festgelegt werden.

