Mittwoch, 26. Juni 2024

Neues Kollegium für Landschaft ernannt

Das Landesgesetz Raum und Landschaft sieht eine Rekursinstanz bei landschaftsrechtlichen Genehmigungen oder Baugenehmigungen vor. Die Mitglieder wurden nun für 3 Jahre ernannt.

Ein Rekurs an das Kollegium für Landschaft ist nur dann zulässig, wenn die Ablehnung eine Bescheids aus architektonischen, landschaftlichen oder ästhetischen Gründen erfolgt ist. Die Landesregierung hat nun die Mitglieder des Kollegiums ernannt. - Foto: © IDM/Frieder Blickle









lpa