Samstag, 16. November 2024
Neues Wahlgesetz: „Und wo bleibt da unsere Autonomie?
Mit dem neuen Wahlgesetz folgt die Region 1:1 den staatlichen Vorgaben. Doch mit diesem Staatsgehorsam haben gar einige Regionalräte gar keine Freude – und zwar unabhängig von der konkret getroffenen Regelung. Denn bei den Gemeinden hat man primäre Zuständigkeit, „und das schließt das Wahlgesetz ein“.
Das neue Wahlgesetz sieht nur 2 Amtszeiten für Bürgermeister von Gemeinden mit mehr als 15.000 Einwohnern vor. In mehreren Gemeinden wird die Bürgermeisterkette (im Bild von Hafling) in andere Hände kommen. - Foto: © fm
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