Im November soll Schulers Entwurf vom Landtag genehmigt werden. „Wir haben mittlerweile so viele Anlaufstellen, dass es auch der Bürger immer schwerer entscheiden kann, wer für sein Anliegen zuständig ist“, so Schuler. Künftig werde es ein zentrales Sekretariat mit einem Bürgerschalter geben. Personal soll effizienter eingesetzt und koordiniert werden.
Widerstand kommt aber aus Schulers eigenen Reihen. Zwar soll mit der Einsetzung eines Seniorenbeauftragten bald ein lang ersehnter Wunsch der SVP-Senioren in Erfüllung gehen. Wie bereits der Name sagt, wird es aber „nur“ ein Beauftragter im Rahmen der Volksanwaltschaft und kein eigener Seniorenanwalt. „Es geht aber nicht um den Namen, sondern um dessen Zuständigkeiten – und die reichen uns eindeutig nicht“, sagt der Vorsitzende der Generation 60+ in der SVP, Otto von Dellemann.
Zwei namhafte Juristen hätten Schulers Entwurf für ihn geprüft. Ergebnis: „Steht der Seniorenbeauftragte unter der Fuchtel der Volksanwaltschaft, kann er sich nur um Probleme mit der öffentlichen Verwaltung kümmern. Mit 65 Jahren und mehr streitet man aber nicht mehr mit Land und Gemeinde“, so Dellemann.
Die Anlaufstelle brauche es vielmehr, wenn ältere Menschen von Angehörigen oder in oft auch privat geführten Seniorenheimen schlecht behandelt werden. „Unter der Volksanwaltschaft fällt dies dann aber nicht in seinen Zuständigkeitsbereich“, so Dellemann.
Schuler winkt ab. Der Seniorenbeauftragte wurde bereits 2022 beschlossen. „Daran sollte nicht mehr gerüttelt werden. Auch, um in einem Gesetz alle Anlaufstellen zusammenzufassen. Bisher waren sie auf mehrere Gesetze aufgesplittet und der Bürger musste selbst aus diesen schlau werden“, so Schuler.
Die SVP-Senioren geben aber nicht klein bei. Geboren wurde der Seniorenbeauftragte vor zwei Jahren als Seniorenanwalt.
„Wenn man ihn Beauftragten nennt, soll es uns recht sein. Er muss aber auch sich mit privaten, zwischenmenschlichen Nöten befassen können, wie es die Kinder- und Jugendanwältin kann“, so Dellemann. Dies juristisch auf die Reihe zu bekommen, sei Auftrag an den Landtag.
Bleibt zu sagen, dass der feine Unterschied zwischen Seniorenanwalt und Seniorenbeauftragtem auch im Pekuniären liegt. Wer „Anwalt“ hinter seinem Auftrag stehen hat, verdient in etwa das Doppelte.

