Samstag, 7. Februar 2026
Paukenschlag: Herber Rückschlag für die Brennerautobahn AG
Paukenschlag beim Wettbewerb um die Vergabe der 50-jährigen Brennerautobahn-Konzession: Ein Vorzugsrecht für die Brennerautobahn AG ist mit geltendem EU-Recht nicht vereinbar. Dies steht nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) betreffend einen ähnlich gelagerten Fall in Mailand fest, meinen EU-Rechtsexperten.
Der viele Verkehr auf der A22 schwemmt jährlich hohe Mauteinnahmen in die Kassen der weitgehend öffentlichen Brennerautobahngesellschaft. Wegen eines EuGH-Urteils hat die Gesellschaft nun aber bei der Ausschreibung deutlich schlechtere Karten als zu Beginn. DLife - Foto: © DLife
hof
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