Freitag, 7. November 2025

Schnellere Abfertigung für Landesbedienstete rückt näher

Südtirol will die langen Wartezeiten bei der Auszahlung der Abfertigung für öffentlich Bedienstete verkürzen. Nach einer Entscheidung der Landesregierung kann nun die gesetzliche Grundlage für eine autonome Regelung geschaffen werden.

Angestellte im öffentlichen Dienst sollen die ihnen zustehende Abfertigung (TFR und TFS) künftig früher erhalten. Um das Verfahren in Südtirol zu beschleunigen, hat sich das Pensionsamt des Landes bereits mit einer eigens entwickelten Software und geschultem Personal vorbereitet. - Foto: © Pixabay

Öffentlich Bedienstete sollen die ihnen zustehende Abfertigung (TFR und TFS) früher erhalten – dieses Ziel verfolgt Personallandesrätin Magdalena Amhof seit ihrem Amtsantritt.

Laut staatlicher Regelung betragen die Fristen bis zur vollständigen Auszahlung derzeit mitunter mehrere Jahre. Um das Verfahren in Südtirol zu beschleunigen, hat sich das Pensionsamt des Landes bereits mit einer eigens entwickelten Software und geschultem Personal vorbereitet. Nach einer Entscheidung der Landesregierung am heutigen Freitag kann nun ein weiterer notwendiger Schritt gesetzt werden.

Noch im Januar könne voraussichtlich ein Kollektivvertrag angegangen werden, um im Anschluss mit den Auszahlungen der Abfertigungen starten zu können, sagt Personallandesrätin Magdalena Amhof. - Foto: © LPA/Bernhard Aichner



„Den erforderlichen gesetzlichen Rahmen für eine autonome Regelung der Materie gab es unserer Auffassung nach im bestehenden Personalgesetz des Landes. Letzte Klärungen mit Vertretern des INPS in Rom haben allerdings die Notwendigkeit aufgezeigt, diesen noch zu schärfen. Somit habe ich vorgeschlagen, den Gesetzesartikel so umzuformulieren, dass eine Regelung auf Kollektivvertragsebene möglich wird“, erläutert die Personallandesrätin.

Die Gesetzesänderung wird nun an den Landtag übermittelt und soll im Rahmen des Haushaltsgesetzes im heurigen Jahr genehmigt werden. „Damit können wir noch im Januar einen entsprechenden Kollektivvertrag angehen, um im Anschluss mit den Auszahlungen starten zu können“, sagt Amhof.

lpa

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