Besonders die vorgesehenen Einschränkungen beim Mitführen von Taschenmessern mit 5-Zentimeter-Klingenlänge und Blockademechanismus stießen in Südtirol jedoch auf erhebliche Kritik.
Von Handwerkern, Landwirten, Jägern und Fischern über den Südtiroler Schützenbund und den Alpenverein Südtirol bis hin zu Zivilschutzorganisationen wurde vor den praktischen Folgen für Beruf, Alltag und Tradition gewarnt.
Nun hat der Senat eine entsprechende Ausnahmeregelung genehmigt, zu der Senator Meinhard Durnwalder mit seinen Änderungsanträgen maßgeblich beigetragen hat. „Ich freue mich sehr, dass es gelungen ist, dieses überzogene strikte Verbot abzumildern und der Südtiroler Lebensrealität anzupassen“, erklärt Durnwalder.
„Wie so oft wird in solchen Situationen über das Ziel hinausgeschossen“
Das Sicherheitsdekret reagiert auf eine Reihe von Straftaten, insbesondere auf Messerangriffe – unter anderem auch an Schulen – und sieht strengere Regelungen für das Mitführen potenziell gefährlicher Gegenstände sowie erweiterte Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten für die Sicherheitsbehörden vor. „Wie so oft wird in solchen Situationen jedoch über das Ziel hinausgeschossen“, so Durnwalder.„Im konkreten Fall wäre selbst das Mitführen eines Taschenmessers für eine einfache Speckjause am Berg strafbar gewesen. Betroffen gewesen wären auch handwerkliche oder landwirtschaftliche Berufe, die Jagd und Fischerei, die Zivilschutzorganisationen oder die Brauchtumspflege, mit erheblichen praktischen Problemen.“
Vor diesem Hintergrund stand Durnwalder in engem Austausch mit den betroffenen Verbänden und brachte deren Anliegen in die parlamentarische Debatte ein. „Im Zuge der Umwandlung des Gesetzesdekretes ist es nun gelungen mit der Rückkehr zum berechtigten Ausnahmegrund vom generellen Verbot des Tragens von Taschenmessern eine vernünftige Ausnahmeregelung zu finden und unserer Lebensrealität in Südtirol gerecht zu werden“, betont der Senator. Konkret wurden die Änderungen im Rahmen eines entsprechenden Abänderungsantrags zum Sicherheitsdekret verankert.
Der parlamentarische Prozess ist damit jedoch noch nicht abgeschlossen. „Der Änderungsantrag wurde heute zwar vom Senat gebilligt, das Dekret muss jedoch bis zum 25. April noch von der Abgeordnetenkammer bestätigt werden, um nicht zu verfallen. Dort ist mit einer Vertrauensabstimmung zu rechnen, sodass die nun beschlossene Änderung als weitgehend gesichert gilt“, so Durnwalder abschließend.

