Genehmigt wurde demnach, dass Interessenten bereits mit 16 Jahren die Eignungsprüfung zur Ausbildung zum Skischulassistenten oder Skischulassistentin ablegen dürfen und nicht wie bisher erst im Kalenderjahr des Erreichens der Volljährigkeit. „Eine Entlastung für die Skischulen vor Ort ist es, dass es keine Regelung im Detail für das 100-stündige Praktikum der Anwärterinnen und Anwärter gibt – sie haben damit größere Handlungsfreiräume in der Gestaltung der Praktika, zudem können die Praktika auch auf die individuellen Fähigkeiten der Anwärterinnen und Anwärter zugeschnitten werden“, sagt Landesrat Schuler.
Geändert wurde auch die Prüfungsordnung. Keine Prüfungsfächer mehr sein werden jene Fächer, die bereits in der “Eurosecurité“-Prüfung enthalten sind, welche Voraussetzung für Skilehrer und Skilehrerinnen sind. Neu ist, dass Telemark nicht mehr Teil der praktischen Langlauflehrer- und – lehrerinnenprüfung ist; Telemark kann als Spezialisierung nach der Qualifikation zum Skilehrer oder zur Skilehrerin erworben werden.
Der Beschluss erlangt sofort seine Rechtskraft.