„Wir schaffen neue, klare Richtlinien für die sozialen Dienste in Südtirol. Dabei wollen wir mehr Übersicht, gleiche Standards und eine klare Grundlage für Träger und Betroffene schaffen“, hob Landesrätin Pamer hervor. Die Landesregierung zeige mit diesem Beschluss, ebenso wie mit jenem zu den Familienleistungen auf, dass man „an der Seite der Familien und jener Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind“, stehe, führte Pamer aus.
Dafür arbeite man konstant an einer Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Sozial- und Gesundheitsdiensten sowie an einheitlichen Rahmenbedingungen in allen Bezirken. Finanziell werde dieser Bereich mit 40,2 Millionen jährlich unterstützt, auch um die Qualität der Dienste zu sichern. „Dies ist ein konkreter Beitrag zu Inklusion, Entstigmatisierung und Zusammenhalt“, sagte die Landesrätin.
Besondere Bedeutung komme den Richtlinien für niederschwellige Tagesdienste für Menschen mit psychischen Erkrankungen und Abhängigkeitserkrankungen zu. Niederschwellig meint dabei, dass für den Besuch des Dienstes kein Aufnahmeverfahren vorgesehen ist und diese somit freiwillig und eventuell anonym in Anspruch genommen werden können.
Die Tagesdienste bieten konkrete alltags- und lebenspraktische Hilfe, Information und Beratung sowie Maßnahmen zur Gesundheitsförderung an, um der sozialen Isolierung und Ausgrenzung entgegenzuwirken. In den Richtlinien sind die Treffpunkte für Menschen mit psychischen Erkrankungen, die Drop-Ins für Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen und die Dienste zur niederschwelligen Beschäftigung für Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen konkret beschrieben und erhalten einen übersichtlichen rechtlichen, einheitlichen Rahmen.

