Dienstag, 22. März 2022

Teilstationäre Begleitung auch über Sommermonate

Die verpflichtende Sommerschließung der teilstationären Dienste für Menschen mit Behinderungen fällt. „Dadurch wird die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege verbessert“, sagt Landesrätin Waltraud Deeg.

In den teilstationären Diensten für Menschen mit Behinderungen können Nutzerinnen und Nutzer einer sinnstiftenden Tätigkeit nachgehen, gleichzeitig werden ihre Eltern in der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bzw. Pflege unterstützt. - Foto: © Unsplash









lpa