Fazit: Es bleibt dabei, dass erworbene Rechte in Tourismuszonen mit 21. September, Mitternacht, verfallen. Das Recht, über eine mögliche Verlängerung zu entscheiden, sollen nur Gemeinden erhalten, die „strukturschwach oder abwanderungsgefährdet“ sind. Pro Betrieb dürfen auf jeden Fall nicht mehr als 150 Betten verwirklicht werden.
Dienstag, 10. Februar 2026
Tourismuszonen: Das ist entschieden worden
Kehrtwende bei der SVP: Sah es vergangene Woche noch so aus, als könnten alle Gemeinden selbst entscheiden, wie sie mit erworbenen Rechten in den Tourismuszonen umgehen, so beschloss der SVP-Ausschuss am gestrigen Montag, diese Möglichkeit nur strukturschwachen und abwanderungsgefährdeten Gemeinden zuzugestehen. In allen anderen Gemeinden verfallen die Rechte mit 22. September. Nun beginnt die Debatte darüber, wer auf diese Liste kommt.
Foto: © sch
Fazit: Es bleibt dabei, dass erworbene Rechte in Tourismuszonen mit 21. September, Mitternacht, verfallen. Das Recht, über eine mögliche Verlängerung zu entscheiden, sollen nur Gemeinden erhalten, die „strukturschwach oder abwanderungsgefährdet“ sind. Pro Betrieb dürfen auf jeden Fall nicht mehr als 150 Betten verwirklicht werden.
bv/stol
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