Donnerstag, 15. Februar 2024

Ukrainische Gesundheitsfachkräfte dürfen weiterarbeiten

Ukrainische Gesundheitsfachkräfte konnten zuletzt auf Grundlage des Art. 34 des Gesetzesdekretes Nr. 21/22, in Italien - kriegsbedingt - arbeiten, ohne alle sonst üblicherweise notwendigen Unterlagen zur Anerkennung ihrer Studientitel vorweisen zu müssen.

Renate Gebhard: „Das ist für die ukrainischen Gesundheitsfachkräfte eine große Erleichterung – und auch für unsere Krankenhäuser“. - Foto: © SVP









stol

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