Proklamiert wird zudem, dass Entscheidungen über „kulturell-ethische Fragen“ wie Bildung, Familienleben und Sprache künftig ausschließlich in die Kompetenz der nationalen Gesetzgebung fallen. Die Bestimmung über die Souveränität des Landes, insbesondere in Fragen der nationalen Identität, legt den Vorrang des slowakischen Rechts vor europäischem und internationalem Recht in kulturellen und ethischen Fragen fest. Kritiker warnten, dass die Slowakei damit in Konflikt zu den Vorgaben der EU-Verträge geraten dürfte.
Einwände gegen den Änderungsentwurf wurden zuvor von Verfassungsrechtsexperten des Europarates sowie von Rechtsexperten in der Slowakei geäußert. Die Venedig-Kommission, ein Beratungsgremium des Europarates, warnte die Slowakei Anfang dieser Woche vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität. Sie äußerte auch Vorbehalte gegenüber der vorgeschlagenen Souveränität des Landes, insbesondere in Fragen der nationalen Identität.

