Israels Maßnahme betrifft auch Tätigkeiten im vom Krieg zwischen Israel und der islamistischen Palästinenserorganisation Hamas weitgehend zerstörten Gazastreifen. Die Drohung der israelischen Regierung, den Organisationen die Registrierung zu verweigern, sei „ein zynischer und kalkulierter Versuch, die Organisationen daran zu hindern, im Gazastreifen und im Westjordanland Hilfe zu leisten. Damit verstößt Israel gegen seine Verpflichtungen nach dem humanitären Völkerrecht“, heißt es in einer Erklärung von Ärzte ohne Grenzen.
Das israelische Außenministerium hatte zuvor erklärt, die Registrierung diene dazu, „die Beteiligung terroristischer Elemente zu verhindern und die Integrität der humanitären Arbeit zu schützen“. Kritiker sehen in den Regierungsauflagen dagegen unklare Bestimmungen, die willkürliche Entscheidungen ermöglichen.
Internationale Organisationen sollen demnach auch vertrauliche Informationen über palästinensische Mitarbeiter offenlegen und auf Verlangen Mitarbeiter entlassen, ohne dass dafür Gründe genannt werden. Die Beteiligung einer Konfliktpartei an der Personalüberprüfung wird als Verstoß gegen humanitäre Grundsätze wie Neutralität und Unabhängigkeit bewertet. Angebote zur Überprüfung durch neutrale Stellen seien bisher abgelehnt worden.

