Angesichts dieser Fakten soll der Minister auch tätig werden, um die für den 28. Februar in Bozen, aus denselben neofaschistischen Kreisen, angekündigte Demonstration zur Förderung der sogenannten „Remigration“ zu verbieten.
Bozen und Südtirol dürfen aufgrund ihrer Geschichte nicht wieder zur Spielwiese für die extreme und nationalistische Rechte werden, die in der Vergangenheit bereits genügend Schäden verursacht hat.
Das Projekt der sogenannten “Remigration„ stellt einen regelrechten Plan ethnischer Säuberung dar und erinnert in beunruhigender Weise an die Rassengesetze von 1938. Derartige Vorhaben stehen in offenem Widerspruch zu den verfassungsmäßigen Werten und dürfen daher keine Legitimation in der öffentlichen Debatte finden.
Wir dürfen nicht zulassen, dass die Regierung aus Angst vor rechter Konkurrenz durch Roberto Vannacci keine eindeutige Sprache wählt oder – schlimmer noch – Signale sendet, die die grundlegenden Prinzipien der Republik infrage stellen.
Die Verteidigung der demokratischen Ordnung darf weder selektiv erfolgen noch politischen Kalkülen untergeordnet werden. Die Verfassung verpflichtet alle Institutionen, wachsam zu sein und sicherzustellen, dass keine Form neofaschistischer Reorganisation in unserem Land Fuß fassen kann. Gerade hier zeigt sich die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaates: in der konsequenten Anwendung der Gesetze und im klaren, unmissverständlichen Schutz der antifaschistischen Werte, auf denen die Republik beruht“, so Unterberger in der Aussendung.

