Mittwoch, 25. Juni 2025

Unterhaltsvorschuss: Ab September gibt es mehr Geld für Alleinerziehende

Alleinerziehende in Südtirol können ab Herbst mit mehr finanzieller Unterstützung rechnen: Wie die Landesrätin für Soziales, Rosmarie Pamer, mitteilt, werden ab dem 1. September die Unterhaltsvorschüsse erhöht und gleichzeitig die Anspruchsbedingungen erweitert.

Bereits im vergangenen Dezember hatte die Landesregierung eine Anhebung der Maximalbeträge und weitere Anpassungen zum Unterhaltsvorschuss beschlossen. Im Juli nimmt der Landtag die dafür nötigen Gesetzesänderungen vor. - Foto: © dpa-tmn / Christin Klose

Die entsprechenden Gesetzesänderungen sind Teil des Sammelgesetzentwurfs Nr. 44/25, der in der ersten Juli-Sitzungsfolge im Landtag behandelt wird.

Die neuen Maximalbeträge orientieren sich an der Kinderanzahl:

Für ein Kind steigt der monatliche Vorschuss von 328 auf 369 Euro,

für drei Kinder von 669 auf 752 Euro,

bei fünf Kindern von 934 auf 1051 Euro.

Neben der finanziellen Anpassung gibt es auch inhaltliche Neuerungen: Künftig erhalten Kinder bzw. Jugendliche den Unterhaltsvorschuss bis zum 21. Lebensjahr, sofern sie eine Oberschule, Hochschule oder eine Berufsausbildung absolvieren. Bisher endete der Anspruch mit dem 18. Geburtstag.

Auch der sogenannte Faktor Wirtschaftliche Lage (FWL), eine Voraussetzung für den Bezug, wird von 2,2 auf 2,5 angehoben. Dadurch sollen künftig mehr Alleinerziehende antragsberechtigt sein.

„Mit dieser Reform wollen wir Einelternfamilien gezielter unterstützen, wirtschaftlichen Notlagen vorbeugen und die belastende Situation, die durch ausbleibende Unterhaltszahlungen entstehen kann, abfedern“, betont Landesrätin Pamer.

lpa/stol

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