Die neuen Maximalbeträge orientieren sich an der Kinderanzahl:
Für ein Kind steigt der monatliche Vorschuss von 328 auf 369 Euro,für drei Kinder von 669 auf 752 Euro,
bei fünf Kindern von 934 auf 1051 Euro.
Neben der finanziellen Anpassung gibt es auch inhaltliche Neuerungen: Künftig erhalten Kinder bzw. Jugendliche den Unterhaltsvorschuss bis zum 21. Lebensjahr, sofern sie eine Oberschule, Hochschule oder eine Berufsausbildung absolvieren. Bisher endete der Anspruch mit dem 18. Geburtstag.
Auch der sogenannte Faktor Wirtschaftliche Lage (FWL), eine Voraussetzung für den Bezug, wird von 2,2 auf 2,5 angehoben. Dadurch sollen künftig mehr Alleinerziehende antragsberechtigt sein.
„Mit dieser Reform wollen wir Einelternfamilien gezielter unterstützen, wirtschaftlichen Notlagen vorbeugen und die belastende Situation, die durch ausbleibende Unterhaltszahlungen entstehen kann, abfedern“, betont Landesrätin Pamer.

