Am 30. Juli hat Landeshauptmann Arno Kompatscher daher eine Genehmigung zur Entnahme von zwei Wölfen im Vinschgau unterzeichnet.
Das Landesforstkorps ist mit der Entnahme der beiden Wölfe beauftragt
Sowohl die Wildbeobachtungsstelle des Landes als auch das Institut für Umweltschutz und Forschung (Istituto Superiore per la Protezione e la Ricerca Ambientale ISPRA) haben sich gemäß Landesgesetz 10/2023 für die Entnahme von zwei Wölfen positiv ausgesprochen.Die Genehmigung zur Entnahme ist 60 Tage lang gültig. Das Landesforstkorps ist mit der Entnahme der beiden Wölfe beauftragt.
Die Genehmigung wurde auf der Website der Landesverwaltung im Bereich „Außerordentliche Maßnahmen und Notfälle“ unter „Transparente Verwaltung“ veröffentlicht (Entnahme durch Abschuss von zwei Wölfen gemäß Art. 16 der Richtlinie 92/43/EWG und des Art. 3 des Landesgesetzes Nr. 10/2023).

