Dienstag, 4. Juni 2024

Verjährt: Kompatscher muss keine Strafe zahlen

Der Landeshauptmann muss wegen der Überschreitung des Wahlkampfkostenlimits im Jahr 2018 keine Strafe zahlen. Das hat das Landtagspräsidium aufgrund eines Rechtsgutachtens entschieden. Der Grund: Die Sache ist verjährt.

Arno Kompatscher muss keine Strafe zahlen. - Foto: © DLife









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