Dem Landeshauptmann wurde von der Finanzpolizei vorgeworfen, dass er im Wahlkampf 2018 das Wahlkampfkostenlimit – das bei 30.000 Euro liegt – überschritten habe.
Die Finanzpolizei forderte eine Strafzahlung von rund 200.000 Euro (Hier lesen Sie mehr dazu).
Daraufhin hat das Landtagspräsidium ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Aufgrund dieses Gutachtens wurde nun entschieden, dass die Sache verjährt ist – Kompatscher muss keine Strafe zahlen.
Finanzpolizei: Kompatscher hat Wahlkampfkosten deutlich überschritten
Im Rahmen der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Bozen zu den Wahlkampfspesen 2018 hat die Finanzpolizei eine deutliche Überschreitung des Wahlkampfkosten-Limits von Landeshauptmann Arno Kompatscher attestiert. Ihm droht nun eine saftige Geldstrafe.