Dienstag, 8. August 2023

Wohnen: Landesregierung genehmigt Durchführungsverordnungen

Drei Durchführungsverordnungen regeln die Zuweisung von Wobi-Wohnungen, die Mietberechnung und die Wohnheime neu. Ermöglicht wird damit auch die Einführung des „bezahlbaren Mietzinses“.

Der öffentliche Wohnbau umfasst rund 15.000 Wohnungen des Wohnbauinstitutes (WOBI) und der Gemeinden. Heute (8. August) hat die Südtiroler Landesregierung auf Vorschlag von Wohnbaulandesrätin Waltraud Deeg drei Durchführungsverordnungen dazu genehmigt. - Foto: © LPA/Carmen Kollmann









lpa

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