Mittwoch, 9. Juli 2025

Ab nächster Woche startet der Sommerschlussverkauf

Nächsten Mittwoch beginnt in den meisten Gemeinden Südtirols der Sommerschlussverkauf. Die Rabattaktion dauert vier Wochen und endet am 13. August. Für Tourismusorte gelten andere Termine.

Der Sommerschlussverkauf dauert 4 Wochen. - Foto: © ANSA / NARONG SANGNAK


Während in den allermeisten Gemeinden und auch in Südtirols Städten bereits nächste Woche die Schnäppchenjagd losgeht, müssen sich Konsumenten in den 15 Tourismusgemeinden noch ein wenig gedulden. Dort startet die Rabattsaison erst am 22. August und endet am 19. September. Die Termine werden vom Kammerausschuss der Handelskammer Bozen festgelegt.

Zu den 15 Tourismusgemeinden gehören: Tiers, Kastelruth, Ritten, St. Ulrich, St. Christina, Wolkenstein, Enneberg, St. Martin in Thurn, Wengen, Abtei, Corvara, Stilfs, Kurzras, Reschen und St. Valentin auf der Haide.

Familien geben im Schnitt 200 Euro aus

In anderen Regionen Italiens hat der Schlussverkauf bereits Anfang Juli begonnen. Der italienische Handelsverband Confcommercio rechnet im Rahmen des Sommerausverkaufs mit einem landesweiten Umsatz von über drei Milliarden Euro. Laut einer aktuellen Erhebung planen Familien, durchschnittlich 203 Euro für Schnäppchen auszugeben. Doch die Kaufkraft sinkt.

„Konsumenten kaufen preisbewusster ein“

Dass mehr auf das Budget geachtet wird, spüre man auch in Südtirol, sagt Thomas Rizzolli, hds-Obmann des Bezirks von Bozen Stadt. „Die Inflation der vergangenen Jahre hat den Wohlstand zum Teil weggefressen.“ Dies spüre man beim Kaufverhalten.

Im stationären Handel hingegen gelten klare gesetzliche Vorschriften
Thomas Rizzolli


„Sowohl Einheimische als auch Touristen kaufen preisbewusster ein und nehmen deshalb gerade in solchen Zeiten gerne Aktionen wie den Ausverkauf an.“ Deshalb erhoffen sich die Bozner Kaufleute regen Besuch in den kommenden Wochen, auch wenn die Konkurrenz durch den Onlinehandel groß ist.

„Online wird das ganze Jahr über mit Rabatten geworben – das sorgt bei den Konsumenten für Verwirrung. Zudem fehlt dort jede Kontrolle darüber, ob die angegebenen Ersparnisse wirklich stimmen. Im stationären Handel hingegen gelten klare gesetzliche Vorschriften“, so Rizzolli.


Die Rechte der Verbraucher beim Schlussverkauf

Preisangabe: Geschäfte müssen auf den Preisschildern den ursprünglichen Verkaufspreis, den Prozentsatz des Rabattes und den neuen Verkaufspreis angeben. So wird Transparenz gewährleistet, und Konsumenten können sicher sein, dass der Rabatt tatsächlich die versprochenen Ersparnisse bringt.

Zahlungsmöglichkeiten: Geschäfte sind gesetzlich verpflichtet, Kartenzahlungen zu akzeptieren.

Umtausch: Zu einem Umtausch nach dem Kauf sind Geschäfte nicht verpflichtet, es sei denn, das Produkt weist versteckte Mängel auf. In diesem Fall besteht die Pflicht zu Umtausch oder Rückerstattung.

ber

Kommentare
Kommentar verfassen
Bitte melden Sie sich an um einen Kommentar zu schreiben
senden