Dienstag, 22. Oktober 2024
CIN-Code: Aufschub gewährt
Die Frist für die Beantragung des CIN-Codes für Beherbergungsbetriebe wird aufgeschoben. Der Termin ist nun der 1. Jänner 2025. Dies teilte der Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV) in einer Aussendung mit.
Bereits 77 Prozent der betroffenen Betriebe in Südtirol haben den CIN-Code. - Foto: © dpa-tmn / Swen Pförtner
stol
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