Dienstag, 22. Oktober 2024

CIN-Code: Aufschub gewährt

Die Frist für die Beantragung des CIN-Codes für Beherbergungsbetriebe wird aufgeschoben. Der Termin ist nun der 1. Jänner 2025. Dies teilte der Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV) in einer Aussendung mit.

Bereits 77 Prozent der betroffenen Betriebe in Südtirol haben den CIN-Code. - Foto: © dpa-tmn / Swen Pförtner









stol