Beiträge für Wärmepumpen, Photovoltaikanlagen, Speicherbatterien
Der Einbau von „elektrischen Wärmepumpen mit Photovoltaikanlagen“ wird weiterhin mit 60 Prozent der zulässigen Kosten gefördert. Bei Kondominien beträgt der Fördersatz sogar 80 Prozent. „Die Wärmepumpenoffensive stößt auf große Resonanz. Gerade deshalb halten wir das hohe Förderniveau aufrecht: Ziel ist es, möglichst vielen Menschen den Umstieg auf eine klimafreundliche und zukunftssichere Heizlösung zu ermöglichen“, unterstreicht Landesrat Brunner.Neu ist, dass die Berechnung der zulässigen Kosten für den Einbau von elektrischen Wärmepumpen vereinfacht wird. Zudem kann beim Austausch autonomer Heizkessel durch Wärmepumpen in einzelnen Baueinheiten - alternativ zur KlimaHaus-Zertifizierung - auch der Energieausweis APE („Attestato di prestazione energetica“) vorgelegt werden.
Für die kleinen Unternehmen wird der Fördersatz für den Einbau von Photovoltaikanlagen von 20 Prozent der zulässigen Kosten auf 25 Prozent angehoben, wenn die verwendeten Endprodukte und wichtigsten Anlagenkomponenten nicht aus China stammen.
Neu ist auch, dass die Beiträge für Photovoltaikanlagen nun für alle Antragstellenden mit den Anreiztarifen für Energiegemeinschaften kumuliert werden können.
Wieder gefördert für natürliche Personen, öffentliche Verwaltungen, Körperschaften ohne Gewinnabsicht sowie auch für kleine Unternehmen wird der Einbau von Speicherbatterien für Photovoltaikanlagen. „Das Ziel dieser Maßnahme ist es, den Eigenverbrauch der produzierten erneuerbaren Energie zu erhöhen und die Stromnetze zu entlasten“, erklärt Petra Seppi, die Direktorin des Landesamtes für Energie und Klimaschutz.
Bereits bisher war es so, dass der Einbau thermischer Solaranlagen, elektrischer Wärmepumpen mit Photovoltaik und der Austausch von Öl- und Gaskesseln in Miteigentumsgebäuden, die sich innerhalb von Versorgungszonen von Fernheizanlagen befinden, nicht gefördert wurden. Ab 1. Jänner wird eine Ausnahmeregelung eingeführt: Diese gilt für jene Fälle, bei denen ein Fernwärmeanschluss aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht realisierbar ist. Hierfür muss vom Fernwärmebetreiber eine Bestätigung beigelegt werden.
Nicht mehr gefördert wird aufgrund der zu geringen Nachfrage die Maßnahme „Hydraulischer Abgleich bestehender Heiz- und Kühlanlagen“.

