Dienstag, 2. September 2025

Essensgutscheine: Neue Obergrenze für Provision in Kraft

Seit 1. September gilt für Essensgutscheine eine neue Provisionsobergrenze: Aussteller dürfen von Bars und Restaurants maximal fünf Prozent Kommission einbehalten, erinnert der Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV).

Essensgutschein-Anbieter verlangten teilweise zweistellige Provisionssätze. - Foto: © ANSA / Alessandro Di Marco


Mit dieser Maßnahme wurde eine langjährige Forderung des HGV in Zusammenarbeit mit dem gesamtstaatlichen Verband FIPE umgesetzt, um die Gastbetriebe vor dem unkontrollierten Druck der Unternehmen, die Essensgutscheine ausgeben, zu schützen.

„In der Vergangenheit wurden teilweise zweistellige Provisionssätze verlangt, was zu erheblichen Kosten für die Gastbetriebe geführt hat“, betont HGV-Präsident Manfred Pinzger.

Das Wettbewerbsrecht sieht nun vor, dass die maximale Provision für Essensgutscheine auf fünf Prozent festgelegt wird und für alle Verträge zwischen den Unternehmen, die Essensgutscheine ausgeben, und den Partnerbetrieben gilt. Für die Nutzer von Essensgutscheinen selbst ändert sich nichts.

stol

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