Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten in Zukunft das Recht, sich bei Vertragsabschluss für fixe oder dynamische, marktorientierte Strompreise zu entscheiden. Stromlieferanten dürfen laut Reform zudem nicht mehr einseitig die Vertragsbedingungen oder den Vertrag ändern.
Kern der Reform sind sogenannte „Differenzverträge“: Dabei garantiert der Staat Unternehmen, die in erneuerbare Energien investieren, Mindestpreise, wenn die Marktpreise zu stark fallen. Liegt der Marktpreis jedoch oberhalb einer gewissen Grenze, fließen die Überschussgewinne an den Staat. Der Einsatz von Differenzverträgen wird bei allen Investitionen in die neue Stromerzeugung erlaubt sein, sei es aus erneuerbaren oder nuklearen Energiequellen. Letzteres gilt als Zugeständnis an Frankreich.
Mechanismus zur Ausrufung einer Strompreiskrise
Weiters ist ein Mechanismus zur Ausrufung einer Strompreiskrise vorgesehen: In einer Situation sehr hoher Preise und unter bestimmten Bedingungen kann die EU eine regionale oder EU-weite Strompreiskrise ausrufen, die es den Mitgliedstaaten ermöglicht, vorübergehende Maßnahmen zur Festsetzung der Strompreise für kleinere Unternehmen und energieintensive Industriekunden zu ergreifen.„Mit den neuen Vorschriften für den EU-Strommarkt machen wir die Energierechnungen von Verbrauchern und Unternehmen weniger abhängig von kurzfristigen Preisschwankungen. Wir sichern Verbrauchern den Zugang zu stabiler, preiswerter und sauberer Energie. Außerdem werden die Bedingungen für Energieinvestitionen verbessert, insbesondere durch die Stärkung von Differenzverträgen und Stromabnahmevereinbarungen“, kommentierte Angelika Winzig, ÖVP-Delegationsleiterin im Europaparlament.