Donnerstag, 22. Dezember 2022
Gegen Risikoanalyse: HGV will mehr Bürokratie abwenden
Ein Entwurf für ein neues Dekret zum Schutz des Trinkwassers sieht vor, dass auch Gastbetriebe, wie etwa Restaurants, Gasthäuser, Bistrots und Jausenstationen, sowie gastgewerbliche Beherbergungsbetriebe, Campingplätze und Wellnessanlagen eine Risikoanalyse der Trinkwasserversorgungsanlage erstellen müssen. Die Erstellung der Risikoanalyse soll dabei von externen Fachleuten unterstützt werden.
Vor allem die kleinen Gastronomiebetriebe sollen geschützt werden, ist Manfred Pinzger überzeugt. - Foto: © HGV
stol
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