Ein Insolvenzverfahren solle garantieren, dass von mehreren Gläubigern keiner bevorzugt und das Vermögen des Schuldners gerecht unter ihnen aufgeteilt werde. Dass Benko um eine Steuerstundung ansuchte, im Insolvenzverfahren der Signa-Gruppe aber gleichzeitig Geld nachschoss, dürfte laut „Standard“ bei der Finanz für Misstrauen gesorgt haben. „Offenbar hatte man Angst, leer auszugehen bzw. gegenüber anderen Gläubigern und Kreditgebern benachteiligt zu werden“, mutmaßt das Medium.
Die nächsten Schritte
Wie geht es nun weiter? Das Landesgericht Innsbruck hat nach Informationen des „Standard“ den Insolvenzantrag formal geprüft und beraumt einen Gerichtstermin an (Einvernehmenstagsatzung), zu dem auch Benko geladen ist. Dabei sollen die tatsächlichen Vermögensverhältnisse des Schuldners geklärt werden. „Üblicherweise läuft das Prozedere wie folgt ab: Zunächst klärt das Gericht, ob es zuständig ist. In einem zweiten Schritt prüft es den Antrag inhaltlich. Sollte das Gericht tatsächlich ein Insolvenzverfahren einleiten, hat der Schuldner noch die Möglichkeit, ein Rechtsmittel dagegen zu erheben. Dieses Rechtsmittel hätte aber keine aufschiebende Wirkung. Das Verfahren würde also einstweilen starten.“Sollte Benko doch noch zahlen, könnte die Republik Österreich ihren Insolvenzantrag zurückziehen, was jedoch als eher unwahrscheinlich erachtet wird. „Sollte das Insolvenzverfahren tatsächlich eröffnet werden, würde das Gericht einen Insolvenzverwalter bestellen und Benko die Eigenverwaltung über sein Vermögen entziehen. Der Insolvenzverwalter müsste dann einen vollständigen Einblick in die Vermögenslage des Schuldners bekommen. In weiterer Folge würde sich die Frage stellen, wie die betroffene Person, also Benko, entschuldet werden kann. Denkbar wäre dann auch eine Verwertung seines Vermögens.“