Donnerstag, 15. Mai 2025

Höhere Löhne für Handel und Dienstleistung

Angestellte im Handel und Dienstleistungssektor bekommen künftig mehr Geld. Am Mittwoch ist der territoriale Zusatzvertrag zwischen Gewerkschaften und Wirtschaftsverband hds unterzeichnet worden. Damit finden die mehr als ein Jahr andauernden Verhandlungen ihren Abschluss.

Im Handel- und Dienstleistungssektor sind hierzulande rund 33.000 Personen beschäftigt. - Foto: © Shutterstock / shutterstock


Im Rahmen des neuen Landeszusatzvertrags wird der lokale Lohnzuschlag für die rund 33.000 Beschäftigten im Handel und Dienstleistungssektor ab dem 1. Juni 2025 von derzeit 8 Euro auf 45 Euro brutto monatlich angehoben. Eine weitere Erhöhung von 45 auf 75 Euro erfolgt zum 1. November 2026. Dies betrifft alle 14 Monatsgehälter.

„Keine der beiden Seiten ist vollkommen glücklich, denn beide mussten Kompromisse eingehen“, erklärte hds-Präsident Philipp Moser. „Gerade das zeigt aber, dass die Gespräche konstruktiv und im Sinne einer Einigung verlaufen sind.“

Am Mittwoch unterzeichneten Vertreter von hds und den Gewerkschaften den Vertrag. - Foto: © ber



Der vorherige Kollektivvertrag war bereits 2018 ausgelaufen und bis 2019 verlängert worden. Die Verhandlungen über den neuen Zusatzvertrag zogen sich über mehr als ein Jahr hin – zwischenzeitlich kam es sogar zu Unterbrechungen.

Flexibleres Teilzeitmodell

Gerade die Weiterführung der Saisonverträge in Tourismusorten war laut Moser aber ein Punkt, der die Verhandlungen verzögerte. Letztendlich aber bleiben nun diese weiterhin bestehen.

Neben der finanziellen Aufwertung enthält der Vertrag auch wichtige Neuerungen im Bereich der Teilzeitarbeit. Die Möglichkeit, sogenannte Tages-Teilzeitverträge (ein Arbeitstag pro Woche mit mindestens 7 Stunden) abzuschließen, bleibt weiterhin bestehen.

Neu ist, dass künftig auch Teilzeitverträge mit einer geringeren Wochenarbeitszeit als im nationalen Kollektivvertrag vorgesehen abgeschlossen werden können – vorausgesetzt, die tägliche Mindestarbeitszeit beträgt mindestens drei Stunden. Für diese Verträge muss der Arbeitgeber im Vorfeld eine verbindliche Stellungnahme der bilateralen Körperschaft EBK einholen.

Nicht alle Gewerkschaften unterzeichnen

Mit dem neuen Vertrag hebt sich der kollektivvertragliche Mindestlohn erstmals deutlicher vom restlichen Staatsgebiet ab. „Das war angesichts der hohen Lebenshaltungskosten in Südtirol längst überfällig“, sagte Alex Piras von ASGB Handel. „Darauf können wir nun in den zukünftigen Verträgen aufbauen.“

Der Vertrag wurde zwischen dem Wirtschaftsverband hds und den drei Gewerkschaften ASGB, SGB/CISL und UIL/SGK unterzeichnet. Die CGIL/AGB hat die Vereinbarung nicht mitunterzeichnet, da laut Angaben der Gewerkschaft derzeit die nationale Ebene die Unterschrift noch bewilligen muss.

ber

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