Vorschüsse gibt es nun auch für Innovationscluster. Geklärt wurden nun auch Details zu den abrechenbaren Personalspesen. Konkret können nicht finanziell vergütete Forschungsleistungen von Gesellschaftern oder mitarbeitenden Familienmitgliedern als Sachleistungen für den Beitrag mit berücksichtigt werden.
Auch wurden die Höchstbeträge für die Innovationsberatungsdienste angehoben (von 60.000 auf 80.000 Euro), ebenso jene für Projekte der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung und für die Prozess- und Organisationsinnovation (von 300.000 auf 400.000 Euro bei Unternehmen bis zu 10 Mitarbeitern und von 30.000 auf 40.000 Euro für jede weitere Person).
„Die Innovationsförderung des Landes ist für Unternehmen, die in Innovation, Forschung und Entwicklung investieren, von großer Bedeutung und kann wesentlich zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit beitragen, aber auch das wirtschaftliche Überleben von innovativen Startups sichern“, betont der zuständige Landesrat Philipp Achammer.

