Seit dem Frühsommer haben Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften versucht, eine gemeinsame Position zu finden, wie die Kriterien für die geplante Reduzierung der regionalen Wertschöpfungssteuer (Irap) aussehen sollten.
Lange Diskussionen
Zuvor hatte der Landtag festgelegt, dass ab 2025 der Irap-Steuersatz von aktuell 3,3 auf 3,9 Prozent zurückkehren wird – außer für jene Betriebe, die ihren Mitarbeitern höhere Löhne zahlen.Wie genau die Kriterien für die Betriebe aussehen sollen, um in den Genuss der niedrigeren Irap zu kommen, sollten sich die Sozialpartner überlegen. Doch das erwies sich als etwas schwieriges Unterfangen, zumal die Kriterien leicht überprüfbar sein sollten, um nicht wieder umständliche bürokratische Verfahren einzuführen.
Der Kompromiss
Nun scheint diese Lösung gefunden: Und sie entspricht im Wesentlichen dem ursprünglichen UVS-HGV-ASGB-Vorschlag.So soll die Irap 2025 für all jene Betriebe auf 2,7 Prozent gesenkt werden, die entweder nach dem 1. Jänner 2022 einen territorialen Zusatzvertrag unterzeichnet oder mit den Gewerkschaften ein Betriebsabkommen ausgehandelt haben. Zudem sollen 2025 auch jene Unternehmen in den Genuss der Irap-Senkung kommen, die eine Produktivitätsprämie auszahlen.
Negri (UVS): „Keine wesentlichen Unterschiede“
„Tatsächlich gibt es keine großen Unterschiede zu dem, was wir vereinbart hatten“, sagt UVS-Direktor Josef Negri. Denn alle Beteiligten hätten „die große Verantwortung gespürt, ein Zeichen zu setzen, wie von der Landesregierung erwünscht“.„Klarer definiert wurde, dass die territorialen Zusatzverträge nach 2022 unterzeichnet worden sein müssen, aber es ist kein Datum enthalten, bis wann sie unterschrieben werden müssen, es kann also auch im Jänner 2025 noch der Fall sein“, erklärt Negri. „Denn es sind noch einige wesentliche Zusatzverträge in Verhandlung.“
Bei den Betriebsabkommen sei ein wichtiges Kriterium, dass sie ein ökonomisches Element, also ein Gehaltsplus im Vergleich zu den gesamtstaatlichen Kollektivverträgen, enthalten müssen.
Masera (CGIL/AGB): „Details, die für Arbeitnehmer viel ändern“
Auch laut der Generalsekretärin des CGIL/AGB, Cristina Masera, unterscheide sich der Kompromiss nur in kleinen Dingen vom UVS-HGV-ASGB-Vorschlag, den die Gewerkschaft vor wenigen Wochen noch vehement abgelehnt hatte. Aber: „Es mögen nur Details sein, doch für die Arbeitnehmer ändern sie viel.“So habe man zum Beispiel festgelegt, dass Zusatzverträge nur dann berücksichtigt werden, wenn sie nicht abgelaufen sind. Auch sei es wichtig, dass man das Jahr 2022 als Bezugspunkt fixiert hat. „Denn die Lebenshaltungskosten sind in Südtirol heute ja ganz andere als vor 5 Jahren.“
Besonders kritisch hatte die CGIL/AGB zuvor die Irap-Senkung für Betriebe gesehen, die Produktivitätsprämien auszahlen. Denn ob überhaupt und in welchem Ausmaß solche Prämien gewährt werden, hängt von verschiedenen Parametern ab – und das entspreche nicht dem Grundsatz „mehr Lohn für alle Mitarbeiter'“, hatte die Gewerkschaft argumentiert.
Was hat sich jetzt geändert? „Dass geklärt wurde, dass Produktivitätsprämien nur dann als Kriterium gelten, wenn sie auch effektiv ausbezahlt werden“, so Masera.
Pöhl (lvh): „Mit gemischten Gefühlen unterzeichnet“
Der Wirtschaftsverband für Handwerk und Dienstleister (lvh) konnte sich hingegen mit seinem Anliegen nicht durchsetzen. Er bemängelt nach wie vor, dass nur jene Territorialverträge berücksichtigt werden, die ab 2022 unterzeichnet wurden und werden. „Wir sind aber der Meinung, dass alle Territorialverträge berücksichtigt werden sollten“, sagt lvh-Direktor Walter Pöhl. Also auch jene, die vor 2022 abgeschlossen wurden. „Denn das Alter eines Vertrages sagt nichts über seine Qualität aus.“Daher habe man den Vorschlag „mit gemischten Gefühlen“ unterzeichnet – und vor allem aus Pflichtbewusstsein den anderen Sektoren gegenüber“, so Pöhl.