„Glo Hyper X2 und Glo Hyper Air wurden nicht in einer Weise beworben, die die beiden wichtigsten Warnhinweise für den Gebrauch wahrheitsgemäß und in jedem Fall für den Verbraucher angemessen wiedergibt, nämlich dass sie aufgrund des Nikotinanteils in den Tabaksticks, die zwangsläufig mit den Geräten verwendet werden, gesundheitsschädlich sind und dass sie nicht für den Gebrauch durch Minderjährige bestimmt sind“, so die Kartellbehörde.
Dies sei eine schwerwiegende Irreführung, die den Verbraucher zum Kauf eines gesundheitsgefährdenden und für Minderjährige verbotenen Erzeugnisses verleiten könne.