„Lebendige Orte brauchen lebendige Betriebe. Nahversorger, Handwerksbetriebe, Geschäfte und Gastronomiebetriebe sind weit mehr als reine Wirtschaftsfaktoren – sie sind ein wesentlicher Teil der Lebensqualität in unseren Dörfern und Städten“, betont hds-Präsident Philipp Moser. „Dass der Südtiroler Gemeindenverband und der hds dieses Thema gemeinsam aufgegriffen haben, ist ein starkes Signal. Gemeinden erhalten damit ein konkretes Instrument, um unternehmerische Initiativen vor Ort zu unterstützen und Ortskerne nachhaltig zu beleben.“
Auch der Präsident des Südtiroler Gemeindenverbandes, Dominik Oberstaller, unterstreicht die Bedeutung der gemeinsamen Vorgangsweise: „Die Gemeinden kennen die Herausforderungen in ihren Ortszentren sehr genau. Mit der Musterverordnung geben wir ihnen nun eine praxistaugliche Vorlage an die Hand, die Spielraum für die jeweiligen Bedürfnisse vor Ort lässt und vor allem gleichzeitig Rechtssicherheit bietet.“
Die Musterverordnung ermöglicht es den Gemeinden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Beiträge an Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen in den Bereichen Handwerk, Handel und Gastronomie zu gewähren. Förderfähig sind unter anderem Mietkosten, Investitionen zur Ansiedlung neuer wirtschaftlicher Tätigkeiten im Gemeindegebiet, die Modernisierung oder Erweiterung bestehender Betriebsstätten sowie Investitionen in Produkt- und Prozessinnovationen. Die Beiträge werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Ergänzend zur Musterverordnung wurden auch Antragsvorlagen und ein klarer Ablauf für die praktische Umsetzung vorbereitet, um den Gemeinden die Anwendung so einfach wie möglich zu machen.

