Freitag, 3. April 2020
Neue Voraussetzungen für Urlaub auf dem Bauernhof
Für die Ausübung der Tätigkeit„Urlaub auf dem Bauernhof“ gibt es neue Voraussetzungen. Die Landesregierung hat diese Woche die Zugangskriterien genehmigt.
Die Tätigkeit „Urlaub auf dem Bauernhof“ wird durch die jährlichen Kontrollen in 6 Prozent der Betriebe von der Landesverwaltung überprüft. - Foto: © lpa
lpa/stol
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