Freitag, 25. April 2025
Privatvermieter: Geplante Auflagen gelten nicht für alle
Das Phänomen der Kurzzeitvermietung soll eingeschränkt werden. Darin waren sich im Landtag alle im 3. Gesetzgebungsausschusses einig. Ob mit den geplanten Auflagen im Wohnbaugesetz aber Wohnraum zurückgewonnen wird, bleibt offen.
Die Kurzzeitvermietung wird durch klare Regeln eingeschränkt, um Wohnungen wieder langfristig an Ansässige vermieten zu können. - Foto: © Shutterstock / shutterstock
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