Bekanntlich wird der Punkteführerschein am 1. Oktober eingeführt, doch bereits im Vorfeld gab es heftige Kritik seitens der Handwerksverbände. „Der Punkteführerschein wird die Sicherheit auf Baustellen nicht verbessern. Es handelt sich nur um eine weitere bürokratische Verpflichtung“, betonen lvh-Präsident Martin Haller und Claudio Corrarati, Präsident von CNA-SHV Trentino-Südtirol.
Obendrein ist das Durchführungsdekret erst vor wenigen Tagen erlassen worden. Da das Portal der Arbeitsinspektorate noch im Aufbau ist, müssen die Unternehmen, um weiterhin arbeiten zu können, zunächst eine Selbsterklärung per PEC einreichen. Diese Erklärung muss dann erneut online eingereicht werden, sobald das Portal aktiv ist. „Doppelte Arbeit, doppelter Zeitverlust“, kritisieren Haller und Corrarati.
Die Handwerkerverbände betonen, dass die Sicherheit auf Baustellen nur durch die konsequente Umsetzung bestehender Vorschriften und die Förderung einer Sicherheitskultur gewährleistet werden kann. Ihr Vorschlag: Ein Gesetz zum Berufszwang im Baugewerbe, das verpflichtende Anforderungen für die Gründung eines Bauunternehmens definiert.
So funktioniert der Punkteführerschein
Ab dem 1. Oktober 2024 müssen alle Unternehmen und Selbstständigen, die direkt auf Baustellen tätig sind, einen Punkteführerschein besitzen. Ausgenommen sind nur jene, die Lieferungen oder intellektuelle Dienstleistungen erbringen (Ingenieure, Architekten, Geometer) sowie Unternehmen mit einem SOA-Zertifikat der Kategorie 3 oder höher.Der Führerschein wird digital vom italienischen Arbeitsinspektorat ausgestellt und startet mit 30 Punkten. Bei Verstößen gegen Arbeitssicherheitsvorschriften oder Arbeitsunfällen werden Punkte abgezogen. Fällt der Punktestand unter 15, wird der Betrieb so lange suspendiert, bis die Punkte durch Sicherheitskurse wieder aufgefüllt werden.