Die WKStA wies den Vorwurf, die Stellungnahme zu spät zugestellt zu haben, zurück. WKStA-Sprecher Martin Ortner sagte auf APA-Anfrage: „Wir haben dem Gesetz voll entsprochen. Es gibt im Gesetz keine Verpflichtung zur Abgabe einer solchen Stellungnahme.“
Freitag, 17. April 2026
René Benko bleibt weitere zwei Monate in U-Haft
Das Straflandesgericht Wien hat die Untersuchungshaft gegen den Tiroler Investor René Benko um zwei weitere Monate bis 16. Juni verlängert. Das Gericht gehe weiterhin von „dringendem“ Tatverdacht und Tatbegehungsgefahr aus, heißt es in einer Aussendung am Freitag. Gegen den Beschluss könne binnen drei Tagen Beschwerde eingereicht werden. Benko hatte auf eine Durchführung der Haftprüfungsverhandlung verzichtet.
Benko verzichtete auf eine Haftprüfungsverhandlung. - Foto: © APA/EXPA/ JOHANN GRODER / EXPA/ JOHANN GRODER
Die WKStA wies den Vorwurf, die Stellungnahme zu spät zugestellt zu haben, zurück. WKStA-Sprecher Martin Ortner sagte auf APA-Anfrage: „Wir haben dem Gesetz voll entsprochen. Es gibt im Gesetz keine Verpflichtung zur Abgabe einer solchen Stellungnahme.“
apa
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