Benko dämpfte allerdings gleich zu Beginn die Erwartungen. „Ich ersuche um Verständnis, dass ich auf die meisten Fragen inhaltlich nicht eingehen werde“, sagte er unter Verweis auf unzählige Verfahren gegen ihn und die größtenteils ebenso insolvente Firmengruppe. Mit Aussagen vor dem Gremium könnte Benko sich selbst rechtlich belasten.
Benko versucht Signa-Verantwortung abzuschieben
Verantwortung in der Signa versuchte der Gründer des schwerst angeschlagenen Signa-Firmenkonglomerats – es handelt sich um die größte Pleite der Geschichte Österreichs – abzuschieben. Er war offenkundig erpicht darauf darzustellen, bei der Signa nicht eine „faktische Geschäftsführerschaft“ inne gehabt zu haben.Benko betonte, „nur“ im Signa-Beirat der Signa Holding tätig gewesen zu sein. Den dortigen Vorsitz hatte Benko an den deutschen Sanierungsexperten Arndt Geiwitz abgetreten, als vorigen November letzte Rettungsversuche liefen.
Wie war das mit Kurz und Gusenbauer?
Viel wollten die befragenden Politikerinnen und Politiker über die politische Vernetzung mit Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und später Signa-Berater aber auch darüber hinaus wissen. Gewichtig hierbei war SPÖ-Altkanzler Alfred Gusenbauer. Dieser war nicht nur Aufsichtsratschef einer der wichtigsten Signa-Gesellschaften sondern auch millionenschwer entlohnter Berater der Signa. Benko meinte mehrmals auf Detailfragen, dazu müsse man Gusenbauer oder Kurz fragen.Fragen zur steuerlichen Einstufung eines Signa-Privatjets, zu Steuerschulden sowie zu möglichen politischen Absprachen rund um Medienbeteiligungen der Signa wollte Benko mit Verweis auf weitreichende Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwalt nicht beantworten.
Viele Unterbrechungen
Laufend gab es Unterbrechungen. Oft konnte sich Benko nicht genau oder gar nicht erinnern oder suchte er wieder die Beratung mit seinem Anwalt. Der Investor verwickelte den U-Ausschuss auch in langwierige verfahrensrechtliche Diskussionen und beriet sich zu fast jeder Frage minutenlang mit seinem Anwalt. Das brachte Benko schlussendlich 3 Anträge auf eine jeweils 1000 Euro schwere Beugestrafe wegen „Aussageverweigerung“ beim Bundesverwaltungsgericht ein.-------------------------------
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