Dem Urteil zufolge waren damals Hunderte Arbeiter auf einer von VW betriebenen Farm entwürdigenden Arbeitsbedingungen, Schuldknechtschaft und bewaffneter Überwachung ausgesetzt.
Volkswagen kündigte an, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen. Der Autobauer teilte mit, er wahre die Grundsätze der Menschenwürde und halte sich strikt an alle geltenden Arbeitsgesetze. Dem Urteil waren gescheiterte Vergleichsverhandlungen vorausgegangen.

