So funktioniert das Verfahren
Die BeschwerdeVerbraucher müssen vorab eine schriftliche Beschwerde bei der Versicherung oder dem Vermittler einreichen, vorzugsweise per Einschreiben mit Rückschein oder zertifizierter E-Mail. Fehlt eine Lösung oder eine Antwort innerhalb von 45 Tagen, kann innerhalb von 12 Monaten ein Rekurs beim AAS online über die dafür vorgesehene Website eingereicht werden. Ein Anwalt ist nicht erforderlich.
Die Fristvorgaben
Die Versicherung oder der Vermittler hat 40 Tage Zeit für die Gegendarstellung. Daraufhin folgt eine 20-tägige Frist für die erneute Gegendarstellung des Verbrauchers. Die Versicherung oder der Vermittler reagiert dann innerhalb weiterer 20 Tage. Das Kollegium trifft innerhalb von 90 Tagen eine Entscheidung, die in Ausnahmefällen einmalig um 90 Tage verlängert werden kann.
Kosten
Verbraucher müssen 20 Euro bezahlen, die bei positiver Entscheidung von der Gegenpartei erstattet werden. Versicherer leisten einen festen Beitrag von 200 Euro, während Vermittler 100 Euro bezahlen.
Zuständigkeit und Grenzen
Der AAS bearbeitet Streitigkeiten mit Versicherungsgesellschaften oder Vermittlern in folgenden Bereichen mit festgelegten Maximal-Streitwerten:
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Ausschlüsse
Ausgeschlossen sind jene Fälle, bei denen mehr als 12 Monate seit der Beschwerde vergangen sind, und alle Streitigkeiten, bei denen das Ereignis mehr als 3 Jahre zurückliegt.
In der Verbraucherzentrale Südtirol freut man sich über dieses lange erwartete Instrument, das Verbraucher in Italien endlich Gehör verschafft. „Viele Streitigkeiten mit Versicherungen scheitern bisher an hohen Gerichtskosten und langen Verfahren – nun können sie, wenn es so läuft wie geplant, außergerichtlich, unkompliziert und kostengünstig gelöst werden“, so die Versicherungsberaterin Stefanie Unterweger von der Verbraucherzentrale Südtirol.

