Donnerstag, 15. Januar 2026

Streit mit der Versicherung? Jetzt hilft „Arbitro Assicurativo“

Mit 15. Januar 2026 nimmt der „Arbitro Assicurativo“ (AAS) seine Tätigkeit auf. Er soll unkomplizierte, schnelle und günstige Lösungen für den Versicherungsbereich bringen. Nach den Schiedsstellen für Banken (2009) und Finanzstreitfragen (2016), welche mittlerweile sehr gut etabliert sind und jährlich Tausende von Streitigkeiten erfolgreich klären, schließt Italien nun endlich die Lücke für Millionen Versicherte. Das teilt die Verbraucherzentrale Südtirol in einer Aussendung mit.

Dank der neuen Schiedstelle für den Versicherungsbereich können Streitigkeiten kostengünstiger gelöst werden. - Foto: © picture alliance / dpa-tmn / Nico Tapia

Der „Arbitro Assicurativo“ (AAS) ist demnach ein unabhängiges, außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren unter der Aufsicht der Versicherungsbehörde IVASS. Diese Schiedsstelle soll Verbraucher helfen, Streitigkeiten mit Versicherungen oder Vermittlern schnell und kostengünstig zu lösen.

So funktioniert das Verfahren

Die Beschwerde
Verbraucher müssen vorab eine schriftliche Beschwerde bei der Versicherung oder dem Vermittler einreichen, vorzugsweise per Einschreiben mit Rückschein oder zertifizierter E-Mail. Fehlt eine Lösung oder eine Antwort innerhalb von 45 Tagen, kann innerhalb von 12 Monaten ein Rekurs beim AAS online über die dafür vorgesehene Website eingereicht werden. Ein Anwalt ist nicht erforderlich.

Die Fristvorgaben
Die Versicherung oder der Vermittler hat 40 Tage Zeit für die Gegendarstellung. Daraufhin folgt eine 20-tägige Frist für die erneute Gegendarstellung des Verbrauchers. Die Versicherung oder der Vermittler reagiert dann innerhalb weiterer 20 Tage. Das Kollegium trifft innerhalb von 90 Tagen eine Entscheidung, die in Ausnahmefällen einmalig um 90 Tage verlängert werden kann.

Kosten
Verbraucher müssen 20 Euro bezahlen, die bei positiver Entscheidung von der Gegenpartei erstattet werden. Versicherer leisten einen festen Beitrag von 200 Euro, während Vermittler 100 Euro bezahlen.

Zuständigkeit und Grenzen
Der AAS bearbeitet Streitigkeiten mit Versicherungsgesellschaften oder Vermittlern in folgenden Bereichen mit festgelegten Maximal-Streitwerten:

•Lebensversicherungen bis zu 300.000 Euro (Ablebensversicherungen) bzw. 150.000 Euro (Erlebensversicherungen - auch Sparverträge genannt);
•Sachversicherungen bis zu einem Streitwert von maximal 25.000 €, während Direktansprüche mit 2.500 Euro gedeckelt sind.

Ausschlüsse
Ausgeschlossen sind jene Fälle, bei denen mehr als 12 Monate seit der Beschwerde vergangen sind, und alle Streitigkeiten, bei denen das Ereignis mehr als 3 Jahre zurückliegt.

Viele Streitigkeiten mit Versicherungen können unkompliziert gelöst werden.
Versicherungsberaterin Stefanie Unterweger



In der Verbraucherzentrale Südtirol freut man sich über dieses lange erwartete Instrument, das Verbraucher in Italien endlich Gehör verschafft. „Viele Streitigkeiten mit Versicherungen scheitern bisher an hohen Gerichtskosten und langen Verfahren – nun können sie, wenn es so läuft wie geplant, außergerichtlich, unkompliziert und kostengünstig gelöst werden“, so die Versicherungsberaterin Stefanie Unterweger von der Verbraucherzentrale Südtirol.

stol

Kommentare
Kommentar verfassen
Bitte melden Sie sich an um einen Kommentar zu schreiben
senden