Die Landesregierung hat am Donnerstag beschlossen, die Förderschienen für Betriebe bis Ende 2026 zu bestätigen. Ziel sei es, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu stärken und deren nachhaltige Entwicklung zu fördern, betonte Wirtschaftslandesrat Philipp Achammer.
4,5 Millionen Euro pro Jahr für Internationalisierung
So sollen die Internationalisierungsbemühungen der Unternehmen – vor allem die Teilnahme an Messen – weiterhin unterstützt werden. Dafür sind jährlich rund 4,5 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt vorgesehen.Gefördert wird die Beteiligung an Messen außerhalb des Landes, an digitalen Messen sowie an internationalen Messeveranstaltungen in Südtirol, von „Alpitec“ über „Klimahouse“ bis zu „Biolife“ und „Herbstmesse“.
Für die ersten 2 Teilnahmen liegt der Beitrag bei 50 Prozent der Kosten, ab der dritten Beteiligung bei 15 Prozent.
2,3 Millionen für Weiterbildung
Mit geschätzten 2,3 Millionen Euro im Jahr will das Land Weiterbildungs- und Entwicklungsmaßnahmen in Unternehmen fördern.Neu ist die Förderung von Begleitmaßnahmen zur Entwicklung der Kompetenzen und der Position der Frauen innerhalb des Betriebes im Sinne des Gleichstellungsaktionsplanes Südtirol 2023-2028.
Die Fördersätze für Weiterbildung und für Beratung betragen 30 Prozent. Interne Weiterbildungen werden für maximal 10 Weiterbildungstage bezuschusst. Zudem brauchen betriebsinterne Weiterbildungen mindestens 4 Teilnehmer.
Lehrlingsprämie verlängert
Fortgeführt wird auch die Lehrlingsprämie. Die Landesregierung hat am Freitag die neuen Richtlinien für deren Vergabe beschlossen und für diesen Zweck 500.000 Euro im Jahr bereitgestellt.Demnach können Betriebe, die Lehrlinge ausbilden, weiterhin mit einer Prämie von 2000 Euro für jeden Lehrling rechnen, der eine Ausbildung bis zur Lehrabschlussprüfung durchläuft. Sofern die Lehrzeit mindestens zur Hälfte absolviert wird, stehen dem Lehrbetrieb immer noch 1000 Euro zu.
Neu ist, dass nun auch die Anträge um Lehrlingsprämien wie für alle anderen Wirtschaftsfördermaßnahmen ausschließlich online über den E-Government-Dienst des Landes gestellt werden können.