Mittwoch, 6. März 2024

Urteil: Resturlaub muss bei Jobende ausgezahlt werden

In einer wegweisenden Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) den Anspruch auf Vergütung von nicht genommenem Urlaub im öffentlichen Dienst bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder Eintritt in den Ruhestand neu definiert.

„Arbeitgeber im öffentlichen Sektor sind nun angehalten, ihre Praktiken zu überprüfen.“ - Foto: © dpa-tmn / Christin Klose









stol