Mittwoch, 5. März 2025
Versicherung gegen Naturkatastrophen: Deadline naht
Endspurt für die neue Versicherungspflicht gegen Naturkatastrophen: Bis zum 31. März müssen alle Unternehmen in Italien – mit Ausnahme der Landwirtschaft – eine Versicherung gegen Überschwemmungen, Erdrutsche und Erdbeben abschließen. In Südtirol haben sich bereits in der Vergangenheit viele Betriebe dahingehend abgesichert, doch auch bestehende Policen müssen angepasst werden.
Künftig müssen sich alle Betriebe gegen Hochwasser, Erdbeben und Erdrutsche versichern. - Foto: © Shutterstock / shutterstock
gam
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